Seit dem 01.02.2026 gilt für die gesetzlichen Ersatzkassen ein neuer Vertrag zur Versorgung mit Haarersatz. Damit einher gehen angepasste Regelsätze, veränderte Tragedauern und neue Voraussetzungen für die Genehmigung.
Diese Änderungen betreffen den Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek). Mit diesem Artikel möchten wir Sie über die aktuellen Regelungen informieren, damit Ihre Versorgung weiterhin gut geplant und reibungslos erfolgen kann. Wir sind ein präqualifiziertes Zweithaarstudio – offiziell von einer Prüfstelle bestätigt. Das bedeutet, dass wir alle Voraussetzungen erfüllen, um direkt mit den gesetzlichen Krankenkassen abzurechnen und Sie bestmöglich zu unterstützen.
Was sind die gesetzlichen Ersatzkassen?
Die gesetzlichen Ersatzkassen (vdek = Verband der Ersatzkassen) sind eine Gruppe gesetzlicher Krankenkassen in Deutschland – und zugleich der Zusammenschluss, der ihre Interessen vertritt. Hier finden Sie eine Übersicht der Mitgliedskassen des vedk ↑
Was bedeutet: gesetzliche Ersatzkassen?

Wie wird die Kostenübernahme von medizinischem Zweithaar geregelt?
Ersatzkassen sind gesetzliche Krankenkassen, die:
- bundesweit offen sind (nicht regional begrenzt),
- früher vor allem für Angestellte gedacht waren,
- heute für alle gesetzlich Versicherten zugänglich sind.
Diese Krankenkassen gehören zum Beispiel dazu
- TK (Techniker Krankenkasse)
- Barmer
- DAK-Gesundheit
- KKH
- hkk
- HEK
Was ist der vdek?
Der Verband der Ersatzkassen e. V. ist der Dach- und Interessenverband dieser Krankenkassen. Der vdek
- verhandelt Verträge mit Ärztinnen und Ärzten, Kliniken und anderen Leistungserbringern
- vertritt die Ersatzkassen gegenüber Politik, Ministerien und Behörden
- erstellt Gutachten, Statistiken und Stellungnahmen
- koordiniert gemeinsame Positionen der Mitgliedskassen
Kurz gesagt
- Ersatzkassen = bestimmte gesetzliche Krankenkassen
- vdek = deren gemeinsamer Verband
Für andere gesetzliche Krankenkassen gilt dies nicht
Beispiele der Krankenkassen, die diese Änderung nicht betrifft:
Allgemeine Ortskrankenkassen
- z. B. AOK Nordost, AOK Bayern, AOK Rheinland/Hamburg
- Zusammenschluss im AOK-Bundesverband
Betriebskrankenkassen
- z. B. Bosch BKK, Siemens-Betriebskrankenkasse, BKK Mobil Oil
- Zusammenschluss im BKK Dachverband
Innungskrankenkassen
- z. B. IKK classic, IKK Südwest
- Zusammenschluss im IKK e. V.
Knappschaft
- Eigene Kassenart (historisch aus dem Bergbau)
- Gehört zur Deutschen Rentenversicherung
Landwirtschaftliche Krankenkasse
- Für Land- und Forstwirtschaft
- Teil der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG)
€€ → Regelsätze für Erwachsene
Die nachfolgend genannten Beträge gelten für konfektionierte Vollperücken* bei Erwachsenen und verstehen sich bereits abzüglich der gesetzlichen Zuzahlung von 10 €. Die Monatsangabe bezieht sich hier auf den Versorgungs- bzw. Bewilligungszeitraum der Krankenkasse.
Kunsthaar (6 Monate)
– bisher: 419,40 €
– neu: 440,37 €
Kunsthaar (12 Monate)
– bisher: 1.103,34 €
– neu: 836,75 €
Echthaar
– bisher: 1.103,34 € (12 Monate)
– neu: 1.158,51 € (15 Monate)
*Konfektionierte Vollperücken sind vorgefertigte Perücken in Standardgrößen, die den gesamten Kopf bedecken.
Überblick aktuelle Versorgungsregelungen
Kunsthaar – 6 Monate (Regelversorgung)
Die 6-monatige Kunsthaarversorgung bleibt die Regelversorgung der Krankenkassen.
- Regelsatz wurde leicht erhöht
- In vielen Fällen weiterhin aufzahlungsfrei
- Häufig die einfachste und sicherste Lösung für eine weitgehend kostenfreie Versorgung
Kunsthaar – 12 Monate (nicht mehr gleichgestellt)
Die 12-monatige Kunsthaarversorgung ist weiterhin möglich, wird jedoch anders bewertet als bisher.
- Kostenübernahme deutlich geringer als früher
- Zwei 6-Monats-Versorgungen sind finanziell günstiger als eine 12-Monats-Versorgung
- Nicht mehr bei allen Diagnosen genehmigungsfähig
Hinweis: Früher war die 12-monatige Kunsthaarversorgung der Echthaarversorgung gleichgestellt.
Dies ist mit dem neuen Vertrag nicht mehr der Fall.
Echthaar – längere Tragedauer, strengere Voraussetzungen
Bei der Echthaarversorgung gelten verschärfte Bedingungen.
- Mindesttragedauer jetzt 15 Monate (vorher 12 Monate)
- Keine Regelversorgung mehr
- Kostenübernahme nur bei medizinischer Notwendigkeit
- Zusätzliches fachärztliches Attest erforderlich
- Ein Hinweis auf der Verordnung allein reicht nicht mehr aus
Die verlängerte Tragedauer bedeutet, dass eine Folgeversorgung später möglich ist.
Erweiterte Dokumentationspflichten
Mit dem neuen Vertrag wurden auch die Anforderungen an Beratungsdokumentation und Mehrkostenerklärung erweitert:
- Die erforderlichen Unterlagen sind umfangreicher als bisher
- Die Unterlagen müssen vollständig vorliegen
- Ohne diese Dokumentation ist eine Abrechnung mit der Krankenkasse nicht möglich
Diese Schritte sind notwendig, um Ihre Versorgung korrekt, transparent und rechtssicher umzusetzen.
Mehr Dokumentation für eine verlässliche Abrechnung
Mit dem neuen Vertrag wurden die Anforderungen an Beratungsdokumentation und Mehrkostenerklärung erweitert:
- Die erforderlichen Unterlagen sind umfangreicher als bisher
- Sie müssen vollständig vorliegen
- Ohne diese Dokumentation ist eine Abrechnung mit der Krankenkasse nicht möglich
Diese Schritte sind notwendig, damit Ihre Versorgung korrekt, transparent und rechtssicher umgesetzt werden kann.
Ab wann gelten die neuen Regelungen?
Die Regelungen gelten für Verordnungen mit Ausstellungsdatum ab dem 01.02.2026.
Frühere Verordnungen werden weiterhin nach dem bisherigen Vertrag abgerechnet. Maßgeblich ist in der Regel das Datum der Ausstellung.
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- Welche Haartechnik ist für Sie und Ihre Lebensituation sinnvoll: Kunsthaar oder Echthaar
Schauen Sie sich auf unserem Blog um, dort können Sie viele interessante Inspirationen für Ihr Zweithaar finden → - Welche Versorgung passt: 6 oder 12 Monate?
- Was brauchen Sie an zusätzlichen Unterlagen?
- Was genau wird jetzt von der Krankenkasse übernommen? Wo könnten Eigenanteile anfallen?
- Wie fangen Sie an →
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