Wenn Sie z.B. unter Alopezie leiden oder auf eine andere Art unter medizinisch bedingtem Haarverlust leiden, dann haben Sie oft Anspruch auf eine Perücke auf Rezept.
Der Verlust der eigenen Haare ist für viele mehr als ein rein äußerliches Thema. Bei Haarausfall geht es oft auch um Identität, Selbstwertgefühl und Lebensqualität. Umso wichtiger ist es, dass Sie wissen: In vielen Fällen übernimmt Ihre Krankenkasse die Kosten für eine Perücke – wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
Wer hat Anspruch auf eine Perücke?
Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen in der Regel einen Zuschuss oder die komplette Kostenübernahme bei medizinisch bedingtem Haarverlust, zum Beispiel:
- während und nach einer Chemotherapie
- bei Alopecia areata oder anderen Formen von Alopezie
- bei Autoimmunerkrankungen
- bei hormonellen Störungen
- bei psychischer Belastung durch Haarverlust, wenn diese ärztlich bestätigt wird
Entscheidend ist immer: Ein ärztliches Attest bestätigt den medizinischen Bedarf.
Welche Art von Perücke wird übernommen?
Die meisten Krankenkassen übernehmen:
- Kunsthaarperücken vollständig oder anteilig
- Echthaarperücken nur in Ausnahmefällen, z. B. bei nachgewiesener Unverträglichkeit gegen Kunstfasern oder bei Kindern/Jugendlichen
Je nach Krankenkasse wird entweder ein Festzuschuss gewährt oder die Perücke wird direkt über einen Vertragspartner abgerechnet.
Schritt-für-Schritt: So stellen Sie den Antrag richtig
Damit Sie sich vorstellen können, wie Ihr Rezept aussehen könnte, z.B. für eine Perücke aus Echthaar bei Alopecia totalis (bei Ihnen besteht nachweislich eine Allergie oder Unverträglichkeit gegen Kunstfaser):
Das sind die Schritte zu Ihrem Haarersatz:
- Ärztliches Rezept einholen
Sprechen Sie mit Ihrer Hausärztin, Ihrem Hautarzt oder Ihrer behandelnden Onkologin. Wichtig ist, dass auf dem Rezept vermerkt ist, das der Haarersatz medizinisch notwendig ist – inklusive der Diagnose. - Kostenvoranschlag z.B. bei uns erstellen lassen, wir sind ein präqualifiziertes Zweithaarstudio in Berlin Steglitz, OT Lankwitz.
Sie erhalten bei uns:
– eine individuelle Beratung
– die Auswahl passender Modelle
– einen Kostenvoranschlag, der genau auf Ihre Krankenkasse zugeschnitten ist - Unterlagen bei der Krankenkasse einreichen
Senden Sie das Rezept zusammen mit dem Kostenvoranschlag an Ihre Krankenkasse – per Post oder über das Online-Portal. Auf Wunsch übernehmen wir das gern für Sie. - Warten auf Genehmigung
In der Regel dauert die Bearbeitung 7 bis 14 Tage. Danach erhalten Sie eine schriftliche Zusage oder eventuelle Rückfragen. Erst dann kann die Perücke angepasst und ausgehändigt werden.
Präqualifiziertes Zweithaarstudio, was heisst das?
Wir sind ein präqualifiziertes Zweithaarstudio – das bedeutet: Wir wurden von einer offiziellen Stelle geprüft und erfüllen alle Anforderungen, um mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen zu dürfen.
- Wir dürfen medizinischen Haarersatz auf Rezept abgeben.
- Sie erhalten bei uns qualitätsgesicherte Beratung und Versorgung.
- Die Kosten für Ihre Perücke können – je nach Krankenkasse – ganz oder teilweise übernommen werden.
- Auf Wunsch rechnen wir direkt mit Ihrer Kasse ab – einfach und ohne Vorkasse.
Als präqualifiziertes Studio stehen wir für Fachwissen, Hygiene, Diskretion und Empathie – und begleiten Sie verlässlich durch den gesamten Versorgungsprozess.
Zweithaar ist unsere Leidenschaft – und weil wir lieben, was wir tun, halten wir uns fachlich immer auf dem neuesten Stand. Damit Sie sich bei uns in besten Händen fühlen.
Wir begleiten Sie auch weiter mit Ihrem Haarersatz – geben wertvolle Hinweise für Tipps und Styling, damit Sie lange Freude haben →
Wie lang ist das Rezept für eine Perücke gültig?
Das rosa Kassenrezept für eine medizinische Perücke ist in der Regel 28 Tage ab dem Ausstellungsdatum gültig. Blaue Privatrezepte behalten meist bis zu drei Monate ihre Gültigkeit. Wir empfehlen Ihnen, das Rezept möglichst zeitnah nach Erhalt bei uns einzureichen, damit wir mit Ihnen den Haarersatz planen und gestalten können – und Sie sich wieder wohl fühlen können.
Was tun, wenn die Kasse nicht zahlt?
Wird der Antrag abgelehnt, können Sie Widerspruch einlegen. Oft hilft ein ergänzendes Schreiben Ihrer Ärztin oder Ihres Arztes oder ein psychologisches Gutachten, das die seelische Belastung durch den Haarverlust dokumentiert.
Vereinbaren Sie gleich einen Termin, damit wir Sie unterstützen können → wir helfen auch bei schwierigen Fällen oder wenn Sie unsicher sind, welche Unterlagen erforderlich sind.
Private Krankenkassen & Beihilfe
Privat Versicherte sollten sich vorab mit ihrer Versicherung in Verbindung setzen, denn: Die Kostenübernahme ist nicht automatisch garantiert.
Oft ist ein individueller Antrag mit Begründung notwendig. Die Beihilfe (z. B. für Beamte) beteiligt sich häufig an den Kosten – die genauen Regelungen unterscheiden sich je nach Bundesland.
Unser Tipp: Lassen Sie sich beraten!
Sie müssen diesen Weg nicht allein gehen. Als erfahrenes Zweithaarstudio mit Kassenzulassung beraten wir Sie kompetent und einfühlsam. Wir helfen bei der Auswahl der passenden Perücke, erstellen die nötigen Unterlagen und begleiten Sie durch den gesamten Prozess – diskret, individuell und kostenfrei.
Sie haben Fragen oder brauchen Unterstützung bei Ihrem Antrag? Melden Sie sich bei uns – wir sind für Sie da →
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